Zahnersatz im Härtefall bei Hartz IV, ALG II, Insolvenz u.a.


Grundsätzlich zahlen bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen zu Zahnersatzleistungen den sogenannten „ Festzuschuss“ dazu, der üblicherweise ca. 50 % der Kosten abdeckt.
Die übrigen Kosten muß der Patient in Form der Zuzahlung selber tragen.

Wird man aber als „Härtefall“ eingestuft, zahlt die Krankenkasse den „doppelten Festzuschuss", was eine Zuzahlungspflicht für grundlegende Versorgungsfälle entfallen lässt.

Übrigens:

Bei Ihrem FirstDent Partner erhalten Sie Zahnersatz im Bereich der Regelversorgung der Krankenkassen auch dann ohne eigene Zuzahlung, wenn Sie nicht als „Härtfall“ eingestuft wurden.

Im Falle einer „Härtefallregelung“ ermöglicht Ihnen Ihr FirstDent Partner sogar noch zusätzliche Versorgungsformen.

Personenkreis für Härtefallregelung



Arbeitslose,
Hartz 4 Empfänger,
ALG II Empfänger,
Geringverdiener,
Auszubildende,
Alleinerziehende Elternteile
Schüler und Umschüler
Rentner
Frührentner
Krankengeldempfänger
Haushalte mit geringem Einkommen
Personen in Insolvenz oder bei Vermögensverfall

Bei Sozialhilfebeziehern, Arbeitslosengeld II-Beziehern und Bafög Beziehern wird vorausgesetzt dass sie unzumutbar belastet sind, deshalb erfolgt in diesen Fällen keine Einkommensprüfung.Das gilt auch für in einem Heim untergebrachte Versicherte, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise von einem Träger der Sozialhilfe übernommen weden. Eine Heimunterbringung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn der Betroffene in dieser Einrichtung regelmäßig übernachtet.
Die Antragsstellung erfolgt über die FirstDent Partnerpraxis mit dem FirstDent Heil- und Kostenplan.

Oft sind die Krankenkassen bei einem günstigen Zahnersatzangebot auch bereit, die Kosten ganz zu übernehmen. Fragen Sie in ihrer FirstDent Partnerpraxis.



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