Grundsätzlich zahlen bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen zu Zahnersatzleistungen den sogenannten „ Festzuschuss“ dazu, der üblicherweise ca. 50 % der Kosten abdeckt.
Die übrigen Kosten muß der Patient in Form der Zuzahlung selber tragen.
Wird man aber als „Härtefall“ eingestuft, zahlt die Krankenkasse den „doppelten Festzuschuss", was eine Zuzahlungspflicht für grundlegende Versorgungsfälle entfallen lässt.
Übrigens:
Bei Ihrem FirstDent Partner erhalten Sie Zahnersatz im Bereich der Regelversorgung der Krankenkassen auch dann ohne eigene Zuzahlung, wenn Sie nicht als „Härtfall“ eingestuft wurden.
Im Falle einer „Härtefallregelung“ ermöglicht Ihnen Ihr FirstDent Partner sogar noch zusätzliche Versorgungsformen.
Personenkreis für Härtefallregelung |
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Arbeitslose, Oft sind die Krankenkassen bei einem günstigen Zahnersatzangebot auch bereit, die Kosten ganz zu übernehmen. Fragen Sie in ihrer FirstDent Partnerpraxis. |