Zahnersatz bei Hartz IV, ALG II, Insolvenz - FirstDent Aktion wird verlängert!

11. Januar 2010

Grundsätzlich zahlen bei gesetzlich Versicherten dieKrankenkassen zu Zahnersatzleitungen den sogenannten „ Festzuschuss“ dazu, derüblicherweise ca. 50 % der Kosten abdeckt.

Die übrigen Kosten muß der Patient in Form der Zuzahlungselber tragen.

Wird man aber als „Härtefall“ eingestuft, zahlt dieKrankenkasse den „doppelten Festzuschuss, was eine Zuzahlungspflicht fürgrundlegende Versorgungsfälle entfallen lässt.

Übrigens:

Bei Ihrem FirstDent Partner erhalten Sie Zahnersatz auch dann ohne eigene Zuzahlung, wenn Sie nicht als „Härtfall“ eingestuft wurden.

Im Falle einer „Härtefallregelung“ ermöglicht Ihnen IhrFirstDent Partner sogar noch zusätzliche Versorgungsformen.

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