Zahnersatz bei Hartz IV, ALG II, Insolvenz - FirstDent Aktion wird verlängert!

08. Februar 2011

Grundsätzlich zahlen bei gesetzlich Versicherten dieKrankenkassen zu Zahnersatzleitungen den sogenannten „ Festzuschuss“ dazu, derüblicherweise ca. 50 % der Kosten abdeckt.

Die übrigen Kosten muß der Patient in Form der Zuzahlungselber tragen.

Wird man aber als „Härtefall“ eingestuft, zahlt dieKrankenkasse den „doppelten Festzuschuss, was eine Zuzahlungspflicht für grundlegende Versorgungsfälle entfallen lässt.

Übrigens:

Bei Ihrem FirstDent Partner erhalten Sie Zahnersatz auch dann ohne eigene Zuzahlung, wenn Sie nicht als „Härtfall“ eingestuft wurden.

Im Falle einer „Härtefallregelung“ ermöglicht Ihnen Ihr FirstDent Partner sogar noch zusätzliche Versorgungsformen, wie z.B. keramische Verblendungen für ein schönes Lächeln.

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